Diese Mietkonditionen gelten zwischen dem Theater 111, Grossackerstrasse 3, 9000 St.Gallen (nachfolgend «Theater») und der mietenden Partei (nachfolgend «Mieter»). Mit dem Absenden einer Mietanfrage anerkennt der Mieter sie als verbindlichen Bestandteil seiner Anfrage und des daraus entstehenden Mietvertrags.
Das Theater wird von einem Künstlerkollektiv betrieben, welches den Raum hauptsächlich für Eigenproduktionen und Endproben nutzt. Andere Theater- und Kulturschaffende können den Raum während der ungenutzten Zeit für kulturelle Veranstaltungen/Kurse und Proben mieten.
1.1 Mietdauer/Termin: Mietdauer und Termine ergeben sich aus der Mietanfrage bzw. der bestätigten Buchung: Anzahl Tage gesamt, davon Probentage (auch Einrichtungstage) und Probentage mit Scheinwerfer.
Folgende Räume und Ausstattung können von der Mietpartei benutzt werden:
2.1 Bühne:
6,4 m Breite × 4.10 m Tiefe
Höhe ab Bühnenkante bis Decke ca. 3.80 m
Keine Hinterbühne, seitlich links ein Notausgang zum Hof
2.2 Zuschauertribüne:
Stark ansteigende, fest installierte Zuschauertribüne
50 Sitzplätze, davon 37 Sessel, 5 Stühle, 8 Plätze auf der Treppe mit Sitzkissen
2.3 Technik:
20 Scheinwerfer
Lichtpult programmierbar
Tonanlage mit CD-Player
Keine PA
2.4 Weitere Räume:
2 Toiletten, eine barrierefrei.
Garderobe (kein direkter Zugang zu Bühne und Toilette)
Kleines Foyer mit Bar und Kühlschrank, Kaffeemaschine Delizio-Kapseln
Kleine Küche, Gläser, Geschirr, Tücher etc.
2.5 Parkplatz:
Es steht kein Parkplatz zur Verfügung. Zum Ein- und Ausladen (Warenumschlag) kann das Fahrzeug vor dem Eingang abgestellt werden. Zum Abstellen muss das Fahrzeug auf einen Parkplatz gebracht werden (kostenpflichtig).
3.1 Leistungen
Folgende Werbeleistungen des Theaters sind bei der Miete inkl.:
Eintrag auf der Homepage
Weiterleitung der über die Webseite eingegangenen Reservationen. Die Mietpartei muss die Reservationen danach selbst verwalten.
Eintrag im Programmflyer (sofern Daten vor Druckabgabe eintreffen), Erscheinung 1–3× jährlich
2 Plakate und 30 Flyer können im Theater 111 hinterlegt werden
3.2 Termine und Kontakte Werbung
3.2.1 Daten für Homepage und Programmflyer:
Die Angaben zur Veranstaltung werden mit der Mietanfrage über diese Website übermittelt. Änderungen und Ergänzungen an info@theater111.ch.
3.2.2 Plakate und Flyer für Auslegung im Theater 111
Umgehend, aber mind. 3 Wochen vor der Veranstaltung unaufgefordert an: Theater 111, Grossackerstrasse 3, 9000 St.Gallen
4.1 Barbetrieb
Die Bar kann vom Mieter selbst betrieben werden. Eine Bewilligung ist nicht nötig. Die Getränke müssen selbst mitgebracht werden.
4.2 SUISA
Das Theater hat keine SUISA-Vereinbarung. Der Mieter verpflichtet sich, Musik bei der SUISA selbst anzumelden. Achtung, die SUISA kontrolliert! Es empfiehlt sich sehr, auch SUISA-freie Musik anzumelden, es folgt dann keine Rechnung der SUISA. www.suisa.ch/de/services/download-center.html
5.1
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Räume des Theater 111 am Ende der Mietperiode selbstständig gereinigt zurückzugeben. Dazu befolgt er die Anweisungen auf dem Infoblatt, das er zu Beginn der Mietperiode erhält.
5.2
Ebenfalls verpflichtet sich der Mieter, die Scheinwerfer am Ende der Mietperiode wieder auf Originalposition zurückzustellen laut Lichtplan. Den Lichtplan erhält der Mieter zu Beginn der Mietperiode.
5.3
Die Mietsache ist vom Mieter unbeschädigt und unverändert zurückzugeben. Allfällige Beschädigungen sind dem Theater unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden.
6.1 Vorstellung
Pro Vorstellung (ganzer Tag): CHF 250.–
Vorstellungswoche (7 Tage): auf Anfrage
Wenn am Vortag eingerichtet, geprobt wird, wird ein Probentag berechnet: CHF 100.–, wenn Theaterbeleuchtung benutzt wird: plus CHF 30.–
Wenn das Theater erst am Folgetag abgegeben werden kann: CHF 50.– (bis max. 12 Uhr)
Die Tage müssen im Voraus gebucht werden.
6.2 Probentag
Pro Probentag: CHF 100.– (mit Probenlicht)
Aufschlag für Scheinwerfer pro Probentag: CHF 30.–
6.3
Depot Reinigung CHF 50.–
7.1
Das Depot von CHF 50.– (siehe 6.3) wird vom Theater einbehalten, falls der Mieter die Mietsache nicht laut Infoblatt (siehe 5.1) zurückgibt.
7.2
Dem Mieter wird vom Theater eine Pauschale von CHF 150.– in Rechnung gestellt, falls Scheinwerfer bei Rückgabe vom Mieter nicht auf Originalposition zurückgestellt wurden (siehe 5.2).
8.1
Kassenstock muss selbst mitgebracht werden.
8.2
Am Übergabetag zeigt jemand vom Kollektiv das Theater und übergibt den Schlüssel.
Es steht kein technisches Personal zur Verfügung.
Barpersonal muss die Mietpartei selbst stellen.
8.3
Momentan gibt es keinen WLAN-Anschluss im Theater.
Dieser Vertrag kann seitens des Mieters zu folgenden Konditionen gekündigt werden:
10.1
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, einander die zur Durchsetzung der aufgrund dieses Vertrages bestehenden Ansprüche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
10.2
Änderungen an diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
10.3
Die eventuelle Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
10.4
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
10.5
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Theaters.
Fragen zu den Mietkonditionen oder zu einer Buchung? Schreiben Sie uns an info@theater111.ch oder stellen Sie eine Mietanfrage.